Körperschaften
Doppelstruktur
Auch die Schweizer Katholiken verstehen sich als dem einen «Leib Christi» zugehörend. Organisatorisch und rechtlich besteht die römisch-katholische Kirche in den meisten Kantonen jedoch aus zwei Körperschaften. Wie überall auf der Welt gibt es auch in der Schweiz die diözesane Struktur mit Bistümern und Pfarreien nach kanonischem Recht. Daneben gibt es in vielen Kantonen eine zweite, «weltliche» Struktur mit demokratisch organisierten und vom Staat anerkannten Landeskirchen, die dem schweizerischen Recht unterstehen.
Die Landeskirchen sind teilweise die rechtliche Basis für die Erhebung von Kirchensteuern. Wer sich gegenüber der Behörde als Mitglied einer Landeskirche deklariert, wird für diese kirchensteuerpflichtig.
Es liegt auf der Hand, dass es zwischen Hierarchie und Demokratie zu Reibungen oder gar zu Konflikten kommen kann, etwa, wenn der Bischof einen Pfarrer seines Amtes entheben, die öffentlich-rechtliche Kirchgemeinde diesen aber weiter beschäftigen will.
Kirchgemeinde und Pfarrei: Beispiel Sachseln OW.