Ortskirchen und Pfarreien
Kirchliches und staatliches Recht
Die römisch-katholischen Kantonalkirchen, auch Landeskirchen genannt, stehen auf staatsrechtlichem Boden und sind in der Römisch-katholischen Zentralkonferenz RKZ zusammengefasst.
Auf der «untersten« Ebene, dem konkreten Ort der Versammlung, verbinden sich die beiden Körperschaften, die Pfarrei nach kirchlichem und die Kirchgemeinde nach staatlichem Recht, zu einer lebendigen Einheit: Die Gläubigen der Pfarrei feiern in Gemeinschaft Gottesdienst, die Kirchgemeinde als Organisation ist Mittel zu diesem Zweck.
In den Kantonen Genf und Neuenburg sind Kirche und Staat strikt getrennt, weshalb es dort keine «Landeskirchen» gibt. Kirchgemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften kennt auch der Kanton Wallis nicht.
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